CDU-Fraktion
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Fürstenberg/Havel
Markt 1
16798 Fürstenberg Fürstenberg, den 15.01.2013
Millionen-Rückforderung der Brandenburgischen Landesregierung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel beschließt die Verwaltung zu beauftragen, im Benehmen mit dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser, bis zur nächsten Sitzung des Parlamentes eine Informationsvorlage zur 1,2 Mio. € Rückforderung des Landes Brandenburg zu erarbeiten, die einerseits die Chronologie des Förderverfahrens mit den Bedingungen der damaligen Zeit umfassend darstellt sowie andererseits, unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des Gerichtes, die Umlagefähigkeit des Rückforderungsbetrages bzw. eine eventuelle Erstattungspflicht einzelner Bestandteile untersucht. Hier sind die damaligen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung genauso zu untersuchen und ihrer Höhe nach darzustellen wie die Aufwendungen für Wasser und Abwasser.
Begründung
Das Oberverwaltungsgericht von Berlin – Brandenburg hat unerwartet eine für uns nicht nachvollziehbare und nun unanfechtbare Entscheidung zur Rückforderung der Landesregierung getroffen.
Die Stadt Fürstenberg/Havel hat in den 90 – er Jahren mit einer damals landesweit beispielgebenden Übernahme von Konversionsaufgaben sofort nach dem Truppenabzug Verantwortung übernommen, und damit auch in der Röblinseesiedlung die Grundlagen geschaffen, um Entwicklung in Fürstenberg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ergriffen die damaligen Stadtväter ab 1994 die von der Landesregierung gebotene Chance, mit Hilfe einer Landesförderung die zerstörte technische Infrastruktur in der Röblinseesiedlung wieder herzustellen. Der Einsatz der finanziellen Zuwendung erfolgte gemäß der Aussage des Bürgermeisters ordnungsgemäß und zweckentsprechend. Erst 13 Jahre nach dem Erhalt der Zuwendung stellt die Landesregierung fest, dass die 100-%-ige Zuwendung teilweise in ein Darlehen umzuwandeln ist. Nach unserer Kenntnis war das für Fürstenberg/Havel gerade im Bereich der Konversionsförderung ein einzigartiger Vorgang, denn bis dato ist uns aus anderen Vorhaben keine Rückforderung der Landesregierung bekannt geworden.
Wir müssen nun prüfen, wer hat von diesem zurückzuzahlenden Geld profitiert und auf wem lastet demzufolge eventuell eine Erstattungspflicht gegenüber der Stadt. Darüber hinaus muss die Stadt für sich prüfen, ob sie weiterhin Konversionsaufgaben im Landesinteresse wie z. B. in Neuthymen übernimmt, wenn die Gefahr besteht, im späten Nachhinein von Landesseite dafür mit derartigen Geldrückforderungen belastet zu werden.
Ilona Friedrich
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